Reisebedingungen
Reiseveranstalter
Italien-Wander-info.com
1 Reisevertrag.
(1) Mit der Reisanmeldung nach Maßgabe der
Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den
Ausschluss eines Reisevertrages verbindlich für
zwei Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsystem
vorgenommen werde. Der Reisevertrag wird durch
Reisebestätigung des Reiseveranstalters bestätigt.
Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab kommt ein neues Angebot zustande,
wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die
Zustimmung kann durch ausdrückliche oder
schlüssige Erklärung, wie z.B. der Zahlung des
Reisepreises, der Anzahlung oder des Antritts der
Reise erfolgen. Liegen die Reise- und
Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem
Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung
nicht vor, so werden diese mit der
Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise-
und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der
Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrags. Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des
Reiseprospektes für den Reisezeitraum, sowie aus
den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Rechnung. Andere Hotel- oder
leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.
Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter
von Bellina On Tour nicht befugt.
2. Zahlung.
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und
Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine
Anzahl von 30% des Gesamt-Reisepreises fällig,
mindestens € 25 pro Person. Die Gesamtsumme muss
30 Tage vor Reisebeginn vollständig bezahlt
werden.Versicherungsprämien sind sofort bei
Buchung fällig. Gehen der Anzahlungsbetrag oder
die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird
auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine
Zahlung geleistet, ist Bellina On Tour berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt
Bellina On Tour Touristik Office aus Ziffer 5
ersichtliche Stornokosten (Rücktrittskosten).
3. Reisedokumente
Sollten Reisedokumente dem Anmelder bzw.
Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis
spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen
sein, hat sich dieser unverzüglich mit Bellina On
Tour in Verbindung zu setzen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur
geringfügigen Änderungen bis zum 30. Tag vor
Reiseantritt wird je Reiseteilenehmer ein
Bearbeitungsentgelt von € 15 erhoben. Ergeben sich
als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende
höhere Reisepreise, die nicht durch Storno bzw.
Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen
etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.
Der Reiseveranstalter ist berechtigt aus
organisatorischen Gründen einzelne Leistungen zu
ändern. Von den Leistungsänderungen wird der
Reiseveranstalter unverzüglich den Reiseteilnehmer
unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von
10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder
kostenlosen Rücktritt anbieten.
Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier
Monate nach Vertragsabschluss, behält sich der
Reiseveranstalter vor, den vertraglich
vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer
Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leisten Rechnung zu tragen. Das
Preiserhöhungsverlagen ist nur bis zum 21. Tag vor
dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine
Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie
sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrages
eingetretene Preisänderungen des im Prospekt
genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder
der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den
jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des
vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirke.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des
Reisepreises als auch bei einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der
Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei
einer zulässigen Reiseabsage durch den
Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen andren Reise verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche
Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.
Der Reisende ist verpflichtet, diese Recht
unverzüglich nach dem Erhalt der
Änderungsmitteilung gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierzu
empfehlen wir die Schriftform.
Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene
Leistungen könne zu Teilerstattungen führen,
sofern und soweit der Leistungsträger eine
entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine
gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung
gefertigt wurde.
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich
nach Mitteilung an Bellina On Tour durch eine
andere geeignete Person ersetzen lassen. Das
Bearbeitungsentgelt beträgt € 15 pro Person. Für
Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung
der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir
berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu
berechnen, mindestens jedoch € 50 pro Person.
5. Rücktritt seitens des der Reise
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn
zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung
von Missverständnissen unter Angabe der
Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet,
bereits ausgehändigte Reiseunterlagen
zurückzureichen. Bellina On Tour ist berechtigt,
eine angemessene Entschädigung unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und des durch die anderweitige
Verwendung der Reiseleitung gewöhnlich möglichen
Erwerbes zu verlangen. Bellina On Tour ist
berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu
machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer
gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie
entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird.
Bei Reiserücktritt:
BELLINA ON TOUR steht in jedem Fall des Rücktritts
folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren
Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von
Reiseleistungen berücksichtigt sind:
Flugreisen
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 35 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70 %
Bus- und Bahnreisen
bis 45. Tag vor Reiseantritt 15 %
Vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
Vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %
Vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %
Ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
See- und Flusskreuzfahrten
bis 50. Tag vor Reiseantritt 5%
vom 49. bis 30. Tage 10%
Vom 29. bis 22. Tage 30%
Vom 21. bis 15. Tage 50%
Ab dem 14. Tag 75%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und
Stornierung nach Reisebeginn 100%.
Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die
Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen
für die versicherten Risiken übernehmen.
6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene
Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Bellina
On Tour berechtigt, die Reise zwei Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter
Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich
erstattet. Ist die Durchführung einer Reise nach
Ausschöpfung der Möglichkeiten für Bellina On Tour
deshalb nicht zumutbar, weil das
Buchungs-Aufkommen für diese Reise so gering ist,
das die entstehenden Kosten , bezogen auf die
Reise, nicht gedeckt sind, ist Bellina On Tour
berechtigt, diese Reise bis zu vier Wochen vor
Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer
ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird.
Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn
Bellina On Tour die zum Rücktritt führenden
Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage
ist diese Umstände nachzuweisen. Wenn der
Reiseteilnehmer von den Ersatzangebot keinen
Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis
erstattet. Bellina On Tour ist berechtigt, ohne
Kündigungsschutz vom Reisevertrag zurückzutreten,
wenn entweder der Reisende die Durchführung der
Reise so erheblich stört oder sich so
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer
Mitreisender gerechtfertigt ist.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umständen Wird die Reise nach
Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der
auch die Zerstörung von Unterkünften oder
gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können beide Vertragsteile den Reisevertrag
kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der
Reiseteilnehmer de gezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch
besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen
kann Bellina On Tour ein Entgelt verlangen.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt
der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von
beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall
wird Bellina On Tour die infolge der Aufhebung des
Vertrags notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der
Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt,
hat Bellina On Tour einen Entschädigungsanspruch
auf erbrachte oder noch zu erbringenden
Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung werden von Bellina On Tour und dem
Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen.
Achten Sie sorgfältig auf die im Katalog gegebenen
Hinweise auf Gesundheitsbestimmungen für alle
Reiseteilnehmer,
9.Haftung
Die vertragliche Haftung Bellina On Tour für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit
Bellina On Tour für den Schaden allein wegen
Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich
ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu
erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf diesen beruhenden
gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch
auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzung oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter
gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen
und die darauf beruhenden gesetzlichen
Bestimmungen berufen. Für alle
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den
Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei
Personenschäden bis 75.000 € je Kunde und Reise.
Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je
Kunde und Reise auf 4000 €. Liegt der Reisepreis
über 1333 €, ist je Haftung auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden
wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse
der Abschluss einer Reise- und Unfall- oder
Reise-Gepäckversicherung empfohlen.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen,
nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung
von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber Bellina On Tour
gelten zu machen. Nach Ablauf der Frist können
Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der
Reisende eine genannte Frist ohne eigenes
Verschulden
10. Gewährleistung/Schadensersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den
Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die
Kündigung ist erst zulässig, wenn Bellina On Tour
eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene
Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu
leisten.
11. Mitwirkefrist Der Teilnehmer
ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Sollte die Reiseleitung
nicht erreichbar sein, hat sich der Reisekunde an
Bellina On Tour Te. +49 (0)7021/577833 oder fax
+49(0)7021/577837 zu wenden.
Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen
für Ansprüche und Verjährung
Ist ein Mangel ganz oder teilweise nicht
abgeholfen, ist zusammen mit der Reiseleitung eine
Niederschrift zu erstellen. Ansprüche wegen nicht
vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der
Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber Bellina On Tour geltend zu machen.
Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den
einzelnen Reiseverträge individuelle
Vereinbarungen getroffen werden. Offensichtlich
Druck- und Rechenfehler berechtigen Bellina On
Tour zur Anfechtung des Reisevertrages.
Gerichtsstand für Klagen gegen Bellina On Tour ist
Kirchheim/Teck. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.
Bellina On Tour
Fuchsweg 16
73230 Kirchheim-Teck
Stand Dezember 2012
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